Wissenswertes über Bauholz

Schnittholz Als Bau- oder Vorratsholz bezeichnet man Nadelschnittholz für Zimmererarbeiten, dazu zählen Kanthölzer, Bohlen, Latten, Bretter (Schalung) und Rauhspund. Die Lieferung erfolgt im allgemeinen sägerauh in der Schnittklasse A/B und in der Güteklasse II in unbehandelter oder tauchimprägnierter Ausführung (Tegernseeer Gebräuche Fassung 1985 bzw. neu DIN 4074). Schnittholz wird in der Regel in frischer Qualität, d.h. mit ggf. hoher Holzfeuchte ausgeliefert.
Die aktuelle Holzbaunorm DIN 1052 beinhaltet u.a. das System der Nutzungsklassen (NKL) und der Festigkeitsklassen (= Ersatz für Sortieklassen gem. DIN 4074).

Schnittklasse A/B
Güteklasse II
Bei einer Mischung der Schnittklassen A und B ist Baumkante bis zu einem Anteil von ca. 30 % auf der größeren Seite an beliebigen Kanten auf ganzer Länge zulässig und stellt keinen Reklamationsgrund dar. In der Regel handelt es sich um frisches Holz mit hoher Holzfeuchte
Sortierung S 10
(nur bei frischem Holz)
S 10 (DIN 4074), Bauholz mit besonderer Tragfähigkeit, besonders sortiert nach Astigkeit, Rissen, Maßhaltigkeit und Baumkante. Gewöhnlich mit Ü-Zeichen
(= Übereinstimmungserklärung) am Holz oder auf dem Lieferschein.
Nutzungsklassen (NKL) gem. DIN 1052
Festigkeitsklassen gem. DIN 1052
sägerauh Rauhware nicht gehobelt entsprechend der Schnittklasse. Kann je nach Lieferant in der Schnittart differieren (z.B. feiner / grober Schnitt), ohne besondere Vereinbarung = frisch
Imprägnierung Imprägnierung von BauholzImprägnierung von Bauholz in einem Tauchbecken mit bauaufsichtlicht gem. DIN 68800 zugelassener Schutzmittellösung um sie für eine Verwendung unter Dach im Trockenbereich vor Schädlingsbefall, Bläue, Fäulnis und Pilzbildung zu schützen.
ACHTUNG: nicht zu verwechseln mit kessel-druckimprägnierten Hölzern (KDI-Holz), die gegen ständige Verwitterung im Außenbereich geschützt werden
roh unbehandelte nicht "getränkte" / nicht tauchimprägnierte Ware in der Regel bei Schnittholz frisch, d.h. mit relativ hoher Holzfeuchte
Rauhspund einseitig gehobelte Nut- und Federbretter, die hauptsächlich im Dachbereich Verwendung finden (Nicht zu verwechseln mit Schalung = rauhe Bretter ohne Nut und Feder). Baumkante an der Unterseite oder nicht durchgehende Feder und ausfallende Äste sind erlaubt.
Rohmaß Die Rohmaße (RM/EM) sind auch gleichzeitig die Berechnungsmaße (Deckmaß/ Fertigmaß (FM/BM) = aus Rohmaß gehobelt). Trocknungsdifferenzen mit Trockenrissen sind zu tolerieren.
Mengenangaben Für die Mengenangaben gilt die Circa-Klausel. Es ist zulässig, dass bis zu 10% mehr Ware geliefert oder zur Abholung vorbereitet wird.

Rissbildungen, Äste, Bläuebildung (Pilz welcher im Trockenbereich sofort abstirbt) oder Vergrauung unbehandelter Ware stellen eine zu tolerierende optische Einschränkung von Bauholz da und haben keinerlei Einwirkungen auf den gewöhnlichen Einsatzzweck. Handelsübliche Krümmungen und Drehungen sind ebenfalls zu tolerieren. Es handelt sich hierbei um ganz natürliche, holztypische Merkmale, die unvermeidbar und beim Holzkauf prinzipiell in Betracht zu ziehen sind. Holz ist und bleibt ein individuelles Naturprodukt mit allen seinen Vor- und Nachteilen in der Verwendung am Bau.

Bei frischem Schnittholz kann es zu einem Auftreten des grünen Holzschimmel (Trichoderma Lignorum) mit einem grau-weißen bis grau-schwarzen Schimmelbelag aufgrund von überdurchschnittlicher Holz- und Baufeuchtigkeit und/oder stehender Luft kommen. Die wasserlöslichen Holzschutzsalze, die zur vorbeugenden Imprägnierung handelsüblich eingesetzt werden, sind wirksam gegen alle holzzerstörenden Pilze, wie Hausschwamm, Kellerschwamm etc. und Insekten, jedoch nicht gegen Schimmelpilze.

Holzschimmelpilze, zu denen auch die bekannten Bläuepilze gehören, haben als Holzzerstörer keine Bedeutung, da sie sich nur von den Zellinhaltsstoffen ernähren und die Zellwände nicht abbauen. Die Festigkeit des Holzes wird daher nicht beeinträchtigt.

Mit Austrocknung des Holzes wird ein weiteres Wachsen des Holzschimmels unterbunden. Eine Schädigung braucht nicht befürchtet zu werden. Die Pilze sterben ab und der zusammengefallene Pilz kann abgebürstet werden.

Die verursachte Verfärbung bzw. der Schimmelbelag ist gemäß DIN 4074 zulässig und stellt lediglich eine optische Beeinträchtigung da, die bei nicht sichtbarem Einbau zu vernachlässigen ist.

Eine weitere ausführliche Themenbehandlung kann man z.B. im Handbuch der Holzkonservierung von Prof. Dr. Johannes Liese, erschienen im Springerverlag, nachlesen. Sollte es trotzdem einmal Grund zu einer gerechtfertigten Beanstandung geben, wird selbstverständlich jeder Reklamation mit gebotener Sorgfalt nachgegangen.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Information!

Gaycken ist Mitglied im GD-Holz Holzhandelsverband

Mehr Informationen zum Thema Holz können Sie jederzeit auch auf der Homepage des Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.
(GD Holz), Wiesbaden abrufen.

 

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